Erstellen eines Energieausweises
Wer heutzutage seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss zwangsläufig einen Energieausweis vorlegen. Besitzen Sie einen solchen Ausweis nicht, können Ihnen unangenehme Überraschungen drohen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) im Oktober 2007 ging auch die Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude einher. Bereits seit 1995 muss für Neubauten ein Energieausweis erstellt werden. Besitzer von vor 1965 errichteten Gebäuden sind seit Juli 2008 dazu verpflichtet. Seit 2009 gilt die gleiche Regelung auch für Gebäude jüngeren Baujahres. Durch die Einführung dieser Verordnung wurde europäisches Recht umgesetzt. Unterschieden wird dabei zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Im ersten Fall werden Anlagentechnik (Kühlung, Trinkwarmwasser, Beleuchtung, Heizung, etc.) sowie Bauphysik (Fenster-, Wandflächen, usw.) erfasst. Beim Energieverbrauchsausweis werden dagegen die Verbrauchsdaten von Heizenergie (Gas, Öl, usw.), Strom und Wasser der letzten drei Jahre aufgenommen und von Witterungsverhältnissen bereinigt. In der Regel sind beide Ausweise 10 Jahre gültig. Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen besteht für Gebäude, die nach 1978 gebaut wurden oder über mehr als vier Wohneinheiten verfügen. Für ältere Immobilien mit bis zu vier Wohneinheiten und Neubauten ist der Energiebedarfsausweis erforderlich.
Energieausweis kann das Haus bewertet werden
Der Energieausweis erlaubt eine energetische Bewertung des Gebäudes. Mit Hilfe dieses Ausweises soll es Hauskäufern und Mietern auf diesem Wege möglich sein, die energetische Qualität des Wohnraums abschätzen zu können und Rückschlüsse auf die möglichen Energiekosten zu ziehen. Darüber hinaus verschafft der Energieausweis einen Überblick über die Sanierungsmaßnahmen, welche in Zukunft anfallen könnten. Der fehlende Besitz des Ausweises wird besonders streng sanktioniert. Wenn Sie ab diesem Jahr bei Neuvermietung oder Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme bilden ausschließlich denkmalgeschützte Gebäude. Ohnehin werden interessierte Käufer und Mieter zunächst einen Blick in den Energieausweis werfen wollen. So lautet auch eine entsprechende Empfehlung seitens der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Damit wird der Energiebedarf Ihrer Immobilie mit anderen Gebäuden vergleichbar und beeinflusst auf diesem Wege selbstverständlich den Miet- bzw. Kaufentscheid. Schließlich gelten die Heizkosten inzwischen als “zweite Miete”.
Wann wird ein Energieausweis benötig
Wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten oder veräußern wollen, benötigen Sie keinen Energieausweis. Dennoch macht dieser Ausweis auch für Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie durchaus Sinn. Hiermit können Sie etwa den Energiestandard Ihres Gebäudes transparent machen und am Markt besser darstellen. Der Energieausweis bietet Ihnen anhand der Modernisierungsempfehlungen zudem die Gelegenheit einer energetischen Untersuchung nebst Schwachstellenanalyse und konkreten Vorschlägen zu wirtschaftlichen und kostengünstigen Verbesserungsmaßnahmen. Sie erhalten so wertvolle Hinweise zu Einsparpotentialen und Schwachstellen. Durch entsprechende Maßnahmen können Sie anschließend Mängel und Defizite beheben lassen und somit langfristig Ihre Energiekosten in beachtlichem Umfang senken. Angesichts fortlaufend steigender Strom- und Gaskosten lohnt eine entsprechende Modernisierung ohnehin immer mehr.
Der Energieausweis lässt sich zudem auch bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sinnvoll nutzen. Auf dieser Grundlage können Energiekosteneinsparungen gezielter ermittelt werden. Unterstützt wird die Energieberatung auch durch die Förderung der Bundesregierung. Entscheiden Sie sich im Nachgang doch für die Vermietung Ihrer Immobilie und haben Sie zwischenzeitlich sämtliche Schwachstellen beseitigt, winken Ihnen am Markt höhere Kaltmieten. Die hohe Energieeffizienz Ihrer Immobilie können Sie mit dem Energieausweis “schwarz auf weiß” belegen. Höhere Mieteinnahmen sowie eine bessere Vermietbarkeit können dann auch zur Wertsteigerung des Gebäudes beitragen.
Die Vorzüge von Energieausweisen.
Ein Energieausweis geht für Sie als Immobilienbesitzer mit zahlreichen Vorzügen einher. Dabei handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches nicht jeder selbst ausfüllen kann. Schließlich existieren genaue Vorschriften darüber, wer einen Energieausweis erstellen darf und wie. Wir verfügen über die speziellen Qualifikationen im energiesparenden Bauen und Sanieren und sind demnach bereits seit vielen Jahren ausstellungsberechtigt. Wir unterbreiten Ihnen auf Anfrage gerne ein unverbindliches, individuelles Angebot für einen Energieausweis oder eine Erstdiagnose, unter Berücksichtigung etwaiger Fördermöglichkeiten. Wir kennen sämtliche Richtlinien und Normen sehr genau und sorgen mit Ihnen gemeinsam für eine langlebige, energieeffiziente und qualitativ hochwertige Immobilie – und zwar zu einem idealen Preis-Leistungs-Verhältnis. Überzeugen Sie sich selbst!
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