Restnutzungsdauer

Berechnungsbeispiel für eine Eigentumswohnung:


Angenommen, Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung mit Anschaffungskosten von 300.000 Euro. Ohne Gutachten beträgt die jährliche Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG für Wohnimmobilien 2 %, also 6.000 Euro pro Jahr.


Durch ein von uns erstelltes Gutachten wird eine kürzere Restnutzungsdauer von 25 Jahren festgestellt. Dadurch erhöht sich die jährliche Abschreibung auf 4 %, also 12.000 Euro pro Jahr.


Dies führt zu einer zusätzlichen jährlichen Steuerersparnis von 6.000 Euro, was Ihre jährliche Rendite erheblich steigert.


Berechnungsbeispiel für eine gewerblich genutzte Immobilie:


Angenommen, Sie besitzen eine gewerblich genutzte Immobilie mit Anschaffungskosten von 800.000 Euro. Ohne Gutachten beträgt die Abschreibung für Gewerbeimmobilien gemäß § 7 Abs. 4 EStG 3 %, also 24.000 Euro pro Jahr.


Durch ein von uns erstelltes Gutachten wird eine kürzere Restnutzungsdauer von 20 Jahren festgestellt. Dadurch erhöht sich die jährliche Abschreibung auf 5 %, also 40.000 Euro pro Jahr.


Dies führt zu einer zusätzlichen jährlichen Steuerersparnis von 16.000 Euro, was Ihre jährliche Rendite spürbar verbessert.

Berechnungsbeispiel für eine Eigentumswohnung:


Angenommen, Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung mit Anschaffungskosten von 300.000 Euro. Ohne Gutachten beträgt die jährliche Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG für Wohnimmobilien 2 %, also 6.000 Euro pro Jahr.


Durch ein von uns erstelltes Gutachten wird eine kürzere Restnutzungsdauer von 25 Jahren festgestellt. Dadurch erhöht sich die jährliche Abschreibung auf 4 %, also 12.000 Euro pro Jahr.


Dies führt zu einer zusätzlichen jährlichen Steuerersparnis von 6.000 Euro, was Ihre jährliche Rendite erheblich steigert.


Berechnungsbeispiel für eine gewerblich genutzte Immobilie:


Angenommen, Sie besitzen eine gewerblich genutzte Immobilie mit Anschaffungskosten von 800.000 Euro. Ohne Gutachten beträgt die Abschreibung für Gewerbeimmobilien gemäß § 7 Abs. 4 EStG 3 %, also 24.000 Euro pro Jahr.


Durch ein von uns erstelltes Gutachten wird eine kürzere Restnutzungsdauer von 20 Jahren festgestellt. Dadurch erhöht sich die jährliche Abschreibung auf 5 %, also 40.000 Euro pro Jahr.


Dies führt zu einer zusätzlichen jährlichen Steuerersparnis von 16.000 Euro, was Ihre jährliche Rendite spürbar verbessert.

WENIGER STEUERN, MEHR RENDITE - DURCH HÖHERE ABSCHREIBUNG IHRER IMMOBILIE

Über 90 % aller vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Mit unseren Gutachten zur kürzeren Nutzungsdauer verhelfen wir Ihnen zur Steuerersparnis durch höhere Abschreibung. Das Ergebnis: Jedes Jahr mehr Rendite! 

Übrigens: Alle unsere Gutachter sind zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und entsprechen somit den Anforderungen der Finanzbehörden

SO EINFACH SPAREN SIE MIT EINER KÜRZEREN NUTZUNGSDAUER BARES GELD

Wer seine Immobilie vermietet, kann die Anschaffungskosten dafür mit der jährlichen Steuererklärung abschreiben. Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer von Immobilien pauschalisiert. Deshalb wird der Großteil der Immobilien mit 50 Jahren, also zwei Prozent jährlich, abgeschrieben. Hiervon kann durch Vorlage eines Nutzungsdauer-Gutachtens („Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer“) jedoch zu Ihren Gunsten abgewichen werden.


Viele Immobilien, insbesondere mit einem Baujahr vor dem Jahr 2000, haben eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich verankerten 50 Jahre. Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises muss das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.


Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen valide Gutachten zur Restnutzungsdauer, mit denen Sie Ihre jährliche Abschreibung optimieren. Je kürzer die per Gutachten ermittelte Restnutzungsdauer, umso höher der Abschreibungssatz und damit Ihre jährliche Steuerersparnis und Rendite

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