Unsere Gutachten – etwa zur Ermittlung von Restnutzungsdauern, Verkehrswerten, Teilwerten oder anderen bewertungsrelevanten Parametern – können im Einzelfall steuerliche Relevanz entfalten. Sie können insbesondere als Grundlage für Abschreibungen oder andere steuerliche Entscheidungen dienen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes leisten. Die steuerliche Beurteilung und Einordnung der im Gutachten enthaltenen Werte obliegt ausschließlich Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer steuerlichen Vertretung.
Ob und in welchem Umfang die jeweiligen Gutachteninhalte vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden, hängt von der Prüfung im Einzelfall durch die Finanzbehörde ab. Eine automatische Anerkennung erfolgt nicht. In bestimmten Fällen kann zur Durchsetzung der steuerlichen Berücksichtigung ein Einspruchsverfahren oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden.
Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Inhalte des Gutachtens
vor einer steuerlichen Geltendmachung mit Ihrem Steuerberater abzustimmen, um mögliche Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Angaben gemäß §5TMG
Herr Christian Esch
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